Wilhelm-Busch-Schule Hannover

Schulelternrat

 

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Das sind unsere Aufgaben im Schulelternrat

 
Im Schulgesetz ist der Begriff „Elternvertretung“ mit dem Satz erläutert  „Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit“. Wichtig ist das Wort „Mitwirkung“. Deutlich wird damit gemacht, dass es um eine gemeinsame Sache zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gehen soll. Ebenso ist klar ausgedrückt, dass die Schule im Vordergrund steht. Mitwirkung heißt, die Schule bei der Durchführung ihres Auftrages zu unterstützen.
 
Das soll erreicht werden durch übersichtlich geregelte Formen der Zusammenarbeit zwischen Schule und den Eltern. Weil in fast allen Schulen die “Klasse“ die kleinste organisatorische Einheit ist, ist auch die Klassenelternschaft die Basis.
Die Eltern können – so steht es im Gesetz – „alle schulischen Fragen“ erörtern. Festgelegt ist auch, dass die Lehrkräfte Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern haben. Wichtig sind dabei vor allem die Unterrichtsfächer, durch die das Erziehungsrecht der Eltern in „besonderer Weise berührt wird“.
 
Ebenso ist das Wort „Erörterung“ wichtig. Es geht nicht nur um Mitteilungen. Die Klassenelternschaft soll Gelegenheit zur Aussprache, zu Nachfragen und Vorschlägen haben. 
 
“Mitwirkung“ und “Erörterung“ gehören zusammen. 
 
 
 
Wahl des Schulelternrates
 
Die Schulelternräte werden nicht extra gewählt, die Vertreter der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Deren Vorsitzende ist die Gesprächspartnerin des Schulleiters.
 
Gewählt werden jeweils zwei Vertreter für jede Klasse und für zwei Schuljahre in der ersten und dritten Klasse. 
 
Der Schulelternrat tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr. 
 
Wenn Sie sich also entschließen, für den Vorsitz im Elternrat der Klasse Ihres Kindes zu kandidieren, müssen Sie wissen, dass Sie auch zum Schulelternrat gehören.
 
Dort können Sie weitere Aufgaben – beispielsweise als Vertretung in schulischen Arbeitsgemeinschaften oder Projekten, in der Gesamtkonferenz oder in den Fachkonferenzen – übernehmen.
 
Zusammensetzung 
 
In der Wilhelm-Busch-Grundschule gehören im Schuljahr 2022/2023
folgende Klassenelternvertreter dem Schulelternrat an :
 Klasse  Name Klasse Name
 1a

Denise Mehner-Breitfeld

Simone Berger

  2e

Johanna Bertling

Cornelia Korte

 1b

Kirsten Melching

Julia Mondenschein

  3a

Constanze Biere-Gushe

Aleksandra Fischer

 1c

Florian Schimmel

Sarah Müller

  3b

Astrid Schneiders

Anne-Kathrin Jankowski

 1d

Andrea Schwanert

Gesa Petersen
  3c

Lars Klimpt

Mario Nawroth

 1e

Georg Härting

Julia Seilers

  3d

Lisa Jäger

Melanie Schmidt

 2a

Christian Meiners

Verena Bendel

  4a

Nicole Pras

Katrin Lüdke

 2b

Denise Friebe

Daniel Pfeiffer

  4b

Georg Härting

Doris Friesacker


 2c

Anett Thomas

Patrick Grotowski


  4c

Nicole Böwer

Laura Hartwig

 2d

 

 Mirtha Diaz Perez

  4d

 

  4e

Melanie Lutze

Laura Topper

Ann-Kathrin Krocker

Jennifer Bertram

 
Vorstand des Schulternrats der Wilhelm-Busch-Schule:
Georg Härting
Lars Klimpt
Melanie Lutze
 
 
Für Fragen, Anregungen oder Kritik sind wir als Vorstand wie folgt erreichbar:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
   
 
 
 
Tipps vom Schulelternrat :  alt Tipps für die Schule
 
 
Weitere Informationen zur Arbeit des Schulelternrats erhalten Sie unter www.stadtelternrat-hannover.de und www.elternrat-niedersachsen.info

Kontakt

Wilhelm-Busch-Schule
Munzeler Str. 23
30459 Hannover
Tel.: 0511/168-49650
Schreiben Sie uns:
GSWilhelmBuschSchule@Hannover-Stadt.de

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